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Geldwäsche (GwG) →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele:
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel:
  • Illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Unterschlagung →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • persönliche Bereicherung
Interessenkonflikte →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren. Eine solche Situationen liegt bspw. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet.
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Hiermit ist insb. der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc.
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor.
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel:
  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
  • Arbeitszeitverstöße
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) →
Betrifft Risiken und Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltschutz im eigenen Geschäftsbereich oder bei ihren Zulieferern, definiert in §2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (menschenrechtliche Risiken), z.B. Verbot von Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei, Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Missachtung der Koalitionsfreiheit - Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns, Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverunreinigungen, widerrechtliche Verletzung von Landrechten sowie Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/ öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigungen führen können.

Neben aktivem Beitrag zu Risiken und Verletzungen der oben genannten Punkte, können auch Ereignisse und Situationen gemeldet werden, bei denen bewusst ein Einschreiten zur Verhinderung unterlassen wurde (umweltbezogene Risiken), z.B. verbotene Herstellung, Einsatz und/oder Entsorgung von Quecksilber, verbotene Produktion und/oder Verwendung von POPs („Persitent Organic Pollutants“ = persistente organische Chemikalien) sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen sowie verbotene Ein-/Ausfuhr gefährlicher Abfälle.